Verbraucherinformationen

VERBRAUCHERINFORMATION für unsere Maklerkunden bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen

  1. Wesentliche Eigenschaften der Maklerleistung
    Der Maklervertrag mit der Hannoverschen Volksbank Immobilien GmbH beinhaltet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages (z.B. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag u.s.w.) über eine Immobilie (z.B. unbebautes/bebautes Grundstück) gegen die Verpflichtung des Maklerkunden zur Zahlung einer Maklercourtage. Wird die Hannoversche Volksbank Immobilien GmbH für den Verkäufer im Alleinauftrag tätig, ist sie zu intensiven Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen verpflichtet. Dieses beinhaltet neben der Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes auch, individuell nach einem geeigneten Vertragspartner zu suchen. Im Allgemeinauftrag erbringt die Hannoversche Volksbank Immobilien GmbH allgemeine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, die im Wesentlichen auf die Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes ausgerichtet ist. Die Hannoversche Volksbank Immobilien GmbH ist hier zu werblichen Vorleistungen nicht verpflichtet.
  2. Identität des Unternehmers, ladungsfähige Anschrift und Adressat für Beschwerden
    Hannoversche Volksbank Immobilien GmbH
    Kurt-Schumacher-Straße 15
    30159 Hannover
    Tel: 0511 70077-0, Fax: 0511 700-77, E-Mail: info@hanvbimmo.de
    Geschäftsführer: Dietmar Busching
  3. Art der Courtageberechnung
    Die Maklercourtage kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden. In der Regel wird sie als ein Bruchteil des wirtschaftlichen Wertes des vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/-pacht berechnet. Sie orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit.
  4. Zahlungs- und Leistungsbedingungen
    Die Maklercourtage ist fällig und zahlbar mit Wirksamkeit des nachgewiesenen Vertrages. Die unter Ziffer 1 beschriebenen Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (wirksamer Abschluss des angestrebten Vertrages), beim Maklervertrag mit dem Verkäufer längstens bis zur Beendigung des Maklervertrages, erbracht.
  5. Streitbeilegung
    Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach VSBG sind wir weder verpflichtet, noch bereit.

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online – Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr