Widerrufsrecht erklärt​

Das Widerrufsrecht beim Maklervertrag​

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) hat der Gesetzgeber dem Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Maklerverträge eingeräumt.

 

Die Kosten eines Maklervertrags

Der Maklervertrag mit uns ist an sich kostenfrei, da Makler auf Erfolgsbasis arbeiten. Eine Courtage/Provision wird erst fällig, wenn Sie einen notariellen Kaufvertrag für ein durch uns angebotenes Objekt abschließen. Kommt es nicht zu einem Kaufvertrag, ist unsere Tätigkeit für Sie kostenlos.

 

Was bedeutet das Widerrufsrecht?

Früher: Ein Kunde nimmt mit einem Makler Kontakt auf, da er ein interessantes Immobilienangebot oder Gesuch des Maklers gesehen hat. Durch diese Kontaktaufnahme kam ein Maklervertrag zustande. Das war vielen Kunden bisher gar nicht klar, dass durch einen Anruf oder eine Mail ein Vertrag abgeschlossen wurde.

Heute: Ein Kunde setzt sich per Mail oder telefonisch mit einem Makler in Verbindung. Auch jetzt kommt es zum Abschluss eines Maklervertrags, der allerdings unter das Fernabsatzgesetz fällt. Das gilt für alle Verträge, die ohne persönliches Erscheinen, sondern per Fax, Brief, E-Mail oder Telefon angebahnt werden, ebenso, wie Sie es von Online-Käufen kennen.

Der Verbraucher (Kunde) muss darüber belehrt werden, dass er mit seiner Kontaktaufnahme mit dem Makler einen Vertrag abgeschlossen hat. Mit dieser Belehrung beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist. Der Makler kann erst nach Ablauf dieser Widerrufsfrist seine Tätigkeit vollständig aufnehmen.

Soll der Makler sofort tätig werden, damit Besichtigungstermine vereinbart oder weitere Objektinformationen übermittelt werden können, kann der Kunde ausdrücklich die sofortige Erbringung der Dienstleistung verlangen. Wenn der Kunde danach sein Widerrufsrecht ausübt, muss der dem Makler einen Wertersatz für die bis dahin erbrachte Dienstleitung bezahlen. Wenn die Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist erbracht wurde, verliert der Kunde dadurch sein Widerrufsrecht.

Um Ihnen diesen Vorgang zu erleichtern, senden wir Ihnen nach unserem Erstkontakt die gesetzlich geforderte Widerrufsbelehrung. Durch einen „Klick“ bestätigen Sie den Erhalt. Mit einem weiteren „Klick“ verlangen Sie die sofortige Erbringung der Dienstleistung und Sie erhalten umgehend und kostenlos die angeforderten Informationen.

Auch jetzt fällt eine Provision selbstverständlich erst dann an, wenn Sie das Objekt tatsächlich gekauft haben, also ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde.

 

Was soll dieses Widerrufsrecht bezwecken?

Der Gesetzgeber möchte dadurch den Verbraucher schützen. Vielen Menschen ist nicht bekannt, dass Verträge auch ohne Unterschrift abgeschlossen werden können.

Durch die Belehrung wird das für den Kunden sehr transparent. Faire Makler halten sich an die geltenden Gesetze.

Im Immobilienmarkt zu Hause

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