Die neue Maklerprovision

Am 23. Dezember 2020 tritt das neue "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" in Kraft. Wir wollen Ihnen diesen etwas sperrigen Namen erklären

Der Gesetzgeber regelt mit diesem Gesetz erstmals das Maklerrecht bundesweit einheitlich. Die beiden wesentlichen Inhalte dieses Gesetzes sind:

1. Maklerverträge mit Käufern und Verkäufern müssen mindestens das Textformerfordernis erfüllen
2. Der Käufer trägt maximal 50 % der Provision

Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
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1. Textform

Bisher kam mit dem Interessenten alleine durch die Übersendung des Exposés und der Vereinbarung eines Besichtigungstermins oder auch weitere Gespräche mit dem Makler ein Maklervertrag zustande. Die meisten Kunden waren sich dessen gar nicht bewusst.

Nun hat der Gesetzgeber hier als Mindestformerforderniss die „Textform“ vorgeschrieben. Wir lassen Ihnen daher nach Ihrer Kontaktaufnahme einen Vermittlungsauftrag zukommen. Dort ist festgehalten, welche Provision Sie an uns zahlen werden, wenn Sie die angebotene Immobilie erwerben. Wenn Sie den Vertrag mit einem Mausklick annehmen, erhalten Sie weitere Unterlagen zu dem Objekt und wir können einen Besichtigungstermin vereinbaren.

Natürlich fällt diese Provision nur an, wenn Sie die Immobilie durch einen notariellen Vertrag kaufen. Bis zum Notartermin sind alle unsere Leistungen für Sie kostenlos und unverbindlich!

2. Neue Provisionsregelung

Die Kernaussage der neuen Regelung bei dem Kauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen  ist, dass der Käufer nicht mehr einseitig belastet werden darf. Das begrüssen wir sehr, da wir schon immer als Mittler für beide Seiten tätig waren und auch in Zukunft sein werden.

Es sind im Wesentlichen 2 Provisionsvereinbarungen vorgesehen:

1. Teilung der Provision

Der Makler schliesst mit Verkäufer und mit Käufer einen Vermittlungsvertrag ab und beide Parteien teilen sich die Provision und bezahlen beide das gleiche.

2. Verkäufer übernimmt die Provision zu 100 % alleine

Der Makler schliesst alleine mit dem Verkäufer einen Vertrag ab und wird sein alleiniger Interessenvertreter, dafür trägt der Verkäufer die Kosten auch alleine. Mit dem Käufer kommt in diesem Fall kein Vertrag zustande.

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Was bedeutet das für Sie als Interessent oder Auftraggeber, wenn Sie mit uns Immobilienkäufe und Verkäufe abwickeln möchten?

Wir freuen uns auch weiterhin für Käufer und Verkäufer tätig sein zu dürfen. Wenn Sie Fragen zu der neuen Regelung haben, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.